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   BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1143.80   

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https://dejure.org/1980,4988
BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1143.80 (https://dejure.org/1980,4988)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1980 - 9 B 1143.80 (https://dejure.org/1980,4988)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1980 - 9 B 1143.80 (https://dejure.org/1980,4988)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1143.80
    Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 1 B 204.80

    Voraussetzungen für die Gleichsetzung einer Strafverfolgung wegen krimineller

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1143.80
    Eine Strafverfolgung wegen krimineller Handlungen kommt nur dann als politische in Betracht, wenn ihretwegen eine aus politischen Gründen unangemessen überhöhte Strafe droht (BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1980 - BVerwG 1 B 204.80 -).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Der Staat selbst, sein Gebietsbestand und seine Grundordnung sind Schutzgüter, die sich von den allein asylrelevanten persönlichen Merkmalen des Betroffenen unterscheiden lassen, so daß bei deren gezieltem Schutz eine politische Verfolgungsmotivation nicht zwingend vorliegt, wie der Senat schon in bezug auf den Wehrdienst (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] [124]) oder den Schutz der Staatsorgane vor Verunglimpfung (Beschluß vom 22. August 1980 - BVerwG 9 B 1143.80 - undvom 14. Dezember 1981 - BVerwG 9 B 365.81 -) entschieden hat.
  • BVerwG, 01.12.1983 - 9 B 13560.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die weiter in der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob auch Strafverfolgung politische Verfolgung sein kann, ist vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht worden (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. sowie Beschluß vom 22. August 1980 - BVerwG 9 B 1143.80 -).
  • BVerwG, 26.02.1982 - 9 B 4320.81

    Begriff der politischen Tat - Asylrelevanz von Tötungsdelikten - Voraussetzungen

    Eine Strafverfolgung wegen krimineller Handlungen kommt nur dann als politische Verfolgung in Betracht, wenn ihretwegen eine aus politischen Gründen unangemessen überhöhte Strafe droht (BVerwG, Beschluß vom 22. Februar 1980 - BVerwG 1 B 204.80 - Beschluß vom 22. August 1980 - BVerwG 9 B 1143.80 -).
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